Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Erd-, Feuer- und Seebestattung, etc.
Bei der Wahl der Bestattungsart spielen persönliche Überzeugung, Religion sowie die Lebenseinstellung, neben finanziellen Erwägungen, die entscheidende Rolle. Unterschieden werden sowohl bei der Erd- als auch bei der Feuerbestattung nach Wahl-, Reihen-, Rasenreihen- oder Anonymgräbern.
Wahlgrabstätten
Ein Wahlgrab ist individuell und wird von den Betroffenen zu Lebzeiten oder von den Angehörigen ausgewählt. An ihnen wird ein Nutzungsrecht für die Dauer von bis zu 40 Jahren eingeräumt und kann darüber hinaus verlängert werden. Die Art des Wahlgrabes, sowie dessen Lage, wird nach den gegebenen Möglichkeiten mit der Verwaltung festgelegt.
Reihengräber
sind grundsätzlich einstellige Gräber, die der Reihe nach belegt und erst im Falle des Todes vom Friedhof zugewiesen werden. Sie bleiben nur für die Dauer der auf dem jeweiligen Friedhof festgelegten Ruhefrist bestehen und können in keinem Fall verlängert werden.
Rasenreihengräber
(Sowohl Sarg- als auch Urnenbestattung) finden in einem gekennzeichneten Gräberfeld (erdbündige Grabsteinplatte) statt.
Anonymgräber
Bei der anonymen Bestattung (Erd oder Feuer) ist eine Kennzeichnung des Grabes nicht erlaubt.
Bei der Rasenbestattung und der anonymen Bestattung wird die Rasenfläche durch die Stadt angelegt und gepflegt.
Bei der Urnenbestattung gibt es noch weitere Möglichkeiten:
Die Bestattungen im Friedwald bzw. Ruheforst (im Umkreis von Aachen)
FriedWald Meroder Wald (zw. Stolberg, Schevenhütte und Düren, Gürzenich), Ruhehain Hürtgenwald- Vossenack (zw. Vossenack und Simonskall)
Die Seebestattung (z.B. Ost- oder Nordsee, auch in Holland und Belgien)
Darüber hinaus gibt es: Urne an beliebigem Ort, Diamant-Ascheamulett, Ballon- oder Flussbestattung.