Zu Hause
Zeitnah ist der Hausarzt, falls nicht erreichbar der ärztliche Notdienst ( 116 117, ohne Vorwahl) zu benachrichtigen, damit dieser den Totenschein ausstellen kann. Angehörige sollten sich parallel um weitere notwendige Schritte kümmern.

Krankenhaus / Seniorenheim
Die dortige Verwaltung leitet die notwendigen Wege für die Ausstellung des Totenscheines ein. Heim oder Klinik sollten über eventuelle Vorsorgeregelungen schon vorher informiert sein, um den Ablauf zu erleichtern und Verzögerungen zu vermeiden.

Auf öffentlichem Gelände
Die Polizei, Ordnungsbehörde oder Feuerwehr kümmern sich um den Verstorbenen und sorgen für die Benachrichtigung an die Angehörigen.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Meldung bei weiteren Behörden und Institutionen (Krankenkasse, Rente, Versicherungen, etc.).

Erforderliche Unterlagen zur Meldung der/des Verstorbenen beim zuständigen Standesamt
- Totenschein
- Personalausweis / Reisepass
- Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
- Heiratsurkunde / Familienbuch
- Bei Verwitweten:
Zusätzlich die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- Bei Geschiedenen:
Heiratsurkunde / Familienbuch und rechtskräftiges Scheidungsurteil
Selbstverständlich übernehmen wir auch gerne die Meldung bei weiteren Behörden und Institutionen.
